Herr Rechtsanwalt Holz vertritt Sie kompetent bei der Prüfung Ihrer Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Anlage- produkten.
Schadensersatzansprüche wegen Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers
Schadensersatz wegen Insolvenz: Wegen wertlos gewordener Zertifikate (ausgegeben z.B. von der Investmentbank Lehman-Brothers) macht die Kanzlei Rothstein & Holz, Berlin, Schadensersatzansprüche gegen Banken und Sparkassen geltend
Die Anlageprodukte der Investmentbank Lehman-Brothers wurden Verbrauchern bis in den Sommer 2008 ohne Einschränkung als sicher empfohlen, obwohl diese Anlageprodukte für Verbraucher nicht über den Einlagensicherungsfonds abgesichert sind – anders als bei „Großanlegern“, sogenannten „institutionellen Anlegern“ – und wegen der Finanzkrise im Sommer 2008 von einer Anlage hätte abgeraten oder zu einem Verkauf einer bereits vorhandenen Anlage hätte geraten werden müssen:
Banken und Sparkassen mußten vor einer Empfehlung zu einer Anlage klären, welche Vorkenntnisse und welches Anlageziel der Kunde hat. Abhängig von den Vorkenntnissen und dem Anlageziel - bei den meisten Anlegern sollte der angelegte Betrag sicher sein und nach der Auflösung der Anlage mit einem Gewinn zurückgezahlt werden - mußte eine an den Interessen des Kunden orientierte Beratung erfolgen. Darüber hinaus mußte bei den Anlageprodukten der Investmentbank Lehman-Brothers darauf hingewiesen werden, daß diese nicht über den Einlagensicherungsfonds abgesichert sind und folglich schon vor der Finanzkrise theoretisch ein Totalverlust in Betracht kam.
Aufgrund der Finanzkrise im Jahre 2008 hätte von dem Erwerb der Anlageprodukte der Investmentbank Lehman-Brothers abgeraten oder bei einer bereits vorhandenen Anlage zu einem Verkauf geraten werden müssen. Daß die Banken und Sparkassen von der bedrohlichen Situation bei Lehman-Brothers wußten, ergibt sich aus dem in der Zwischenzeit bekannt gewordenen internen Schreiben der Dresdner Bank AG, in dem die Mitarbeiter der Dresdner Bank AG davon informiert werden, daß "ein Anleger bei Zahlungsunfähigkeit des Emittenten mit dem Totalverlust seines Kapitals rechnen" müsse.
Darüber hinaus mußten die Banken und Sparkassen ihre Kunden vor einer Anlageentscheidung über eventuelle Provisionsabreden zwischen den Banken/Sparkassen und Lehman-Brothers für den Verkauf der Anlageprodukte informieren, da der Kunde nur mit einer solchen Information einschätzen kann, welches Eigeninteresse die Banken und Sparkassen an einem Verkauf der empfohlenen Anlageprodukte haben.
Nach unseren Erfahrungen wurden die Kunden der Banken und Sparkassen entweder gar nicht zu ihren Vorkenntnissen und ihrem Anlageziel befragt oder die Anlageempfehlung erfolgte im Widerspruch zu den Kenntnissen und dem Anlageziel. Auch wurde wohl kaum ein Kunde schon bei der Anlageempfehlung von dem möglichen Totalverlust des Anlagebetrages informiert und auch nach Beginn der Finanzkrise 2008 wurde wohl kaum einem Kunden der Verkauf der Anlageprodukte empfohlen. Hieraus können sich Schadensersatzansprüche gegen die Banken und Sparkassen ergeben.
Außerdem kann sich auch aus einer unterbliebenen Information zu eventuellen Provisionsverein-barungen abhängig von dem Zeitpunkt des ersten Beratungsgespräches ein Schadensersatzanspruch gegen die Banken und Sparkassen ergeben.
Bei Bestehen eines Schadensersatzanspruches besteht die Möglichkeit, Ihren finanziellen Schaden vollständig von Ihrer Bank oder Sparkasse ersetzt zu erhalten.
Für eine Prüfung im Rahmen einer Erstberatung, ob Ihnen Schadensersatzansprüche gegen Ihre Bank oder Sparkasse wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zustehen, und für einen Prozeß steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Harald Holz als Ansprechpartner in unserer Kanzlei zur Verfügung. Für eine Erstberatung kann ein Besprechungstermin in unseren Kanzleiräumen vereinbart werden oder die Erstberatung kann nach Zusendung der Ihnen vorliegenden Unterlagen und Informationen schriftlich erfolgen.
Wir bitten Sie, zur Vorbereitung der Erstberatung auch den Fragebogen auszufüllen und zu dem Besprechungstermin mitzubringen oder uns zusammen mit den Ihnen vorliegenden Unterlagen zuzuschicken.
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